Immobilienerwerb in der Dominikanischen Republik


  Auslaendische Investoren koennen in der Dominikanischen Republik unbegrenzt Eigentum erwerben. Eigentum
  kann wahlweise unter dem Namen einer dominikanischen Firma, oder unter dem Namen einer Privatperson
  getaetigt werden. Eine Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) ist fuer den Erwerb einer Immobilie in
  der Dominikanischen Republik  nicht erforderlich. Sie müssen nur eine Kopie Ihres gueltigen
  Reisepasses vorlegen. Dieser wird zur Kaufvertragserstellung und zur Eintragung in das Grundbuch benoetigt.
  Das Risiko beim Immobilienerwerb ist sehr gering, wenn Sie einen serioesen Rechtsanwalt und einen
  zuverlässigen Landvermesser  beauftragen.
 
Falls Sie sich fuer einen Kauf einer Immobilie in der Dominikanischen Republik entschlossen haben,
  lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und taetigen Sie die rechtliche Kaufabwicklung nur bei einem
  Anwalt Ihrer Wahl welcher Ihre Interessen vertritt.


  Pruefung des Titels:
  Lassen Sie grundsaetzlich den Grundstueckstitel von einen Anwalt auf Lastenfreiheit beim zustaendigen
  Katasteramt ueberpruefen. Der Grundbuchauszug enthaelt die genaue Beschreibung der Lage der Immobilie,
  des Eigentuemers, Eintragungen wie Hyptotheken,Grunddienstbarkeiten usw.
  Nur der auf diesem Titel eingetragene Besitzer kann/darf Ihnen das Grundstück verkaufen. Falls nicht, muss
  der Verkaeufer eine notariell geglaubigte Verkaufsvollmacht des Eigentuemers vorlegen.
  Nach dem Kauf ist es ratsam den Titel auf Ihren Namen oder Firma umschreiben zu lassen, dies sind
  zusaeztliche Kosten, aber Sie ersparen sich viele Unannehmlichkeiten falls Sie die Immobilie spaeter
  einmal weiterverkaufen moechten.
  Fuer gewoehnlich funktioniert der Erwerb einer Immobilie genauso wie in Europa, d.h. das Geld zum
  Eigentumserwerb wird vom Kaeufer auf ein Treuhandkonto eines Notars ueberwiesen. Der Betrag wird
  anschließend, nach Unterzeichnung des Kaufvertrages, dem Verkaeufer ueberwiesen.
  Nach Abschluss der Geldtransaktionen sollte, wie weiter oben begruendet,  der Rechtsanwalt die Ausstellung
  eines neuen Titels auf den Namen des Kaeufers bzw. der Firma beantragen und die Eintragung im
  zustaendigen Katasteramt veranlassen.

  Beim Erwerb einer Immobilie fallen folgende Nebenkosten an:
  *Einmalige Grunderwerbssteuer zwischen 3% u. 7% - je nach Lage des Objektes
  *Notariatsgebuehr –  1% des Kaufpreises


  Vertrauen ist eine faire Partnerschaft
  Bestimmte Dinge in die richtigen Haende zu geben, ist nicht immer einfach. Dabei kann man sich von seinem
  guten Menschenverstand leiten lassen, von seiner Lebenserfahrung oder von guten Referenzen. Entscheidend
  ist jedoch letztlich das Vertrauen, das man jemandem entgegenbringen kann.
  Genau deshalb ist es wichtig, einen Anwalt zu haben, der seinen Beruf nicht nur unter profitablen
  Gesichtspunkten betrachtet, sondern auch die soziale Verantwortung sieht.

 
Lic. Brigitte Stuckmann
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