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Gruendung einer dominikanischen Kapitalgesellschaft


  S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) und E.I.R.L. (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada)

  Die Gruendung einer Firma in der Dominikanischen Republik dauert 4-8 Wochen und wird mit Ihrem
  Wunschnamen   registriert. Die Abwicklung ist dabei denkbar einfach:Wir bereiten fuer Sie die
  Gruendungsantraege vor und reichen diese bei den zustaendigen Behoerden ein. Sie koennen die Gruendung
  also bequem von Ihrem Schreibtisch aus veranlassen. Sobald wir von den Behoerden die
  Gruendungsbestaetigung erhalten, leiten wir Ihnen die Daten per E-mail zu und bereiten die Dokumentenmappe
  mit allen Original Urkunden auf. Nach Unterschrift  aller Firmenpapiere, schicken Sie diese zurueck in die
  Dominikanische Republik zur Registrierung in der Handels und Kommerzkammer.
  Dominikanische Kapitalgesellschaften werden mit 25% des Nettoeinkommens und mit einer
  jaehrlichen Vermoegenssteuer von 1% versteuert. Zinsen auf Schulden sind steuerlich abzugsfaehig.
  Sie duerfen praktisch jede gewerbliche Taetigkeit ausfuehren, wobei Sie Geschaeftsbeziehungen zu Kunden
  und Lieferanten weltweit aufbauen koennen.

  Mit dem Gesellschaftsbuch bekommen unsere Kunden die lueckenlose Dokumentation aller
  erfolgten Registrierungen:                   
  Dokumentenmappe mit allen original Urkunden und Statuten der Gesellschaft, abgestempelt und registriert.
  Ausweis mit der RNC-Nummer (Steuernummer).
  Registrierung in der Handels und Kommerzkammer.
  Regristrierung des Handelsnamens.
  Firmenstempel.
  Wir erstellen Ihnen Ihre S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) oder E.I.R.L.
  (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada) mit einem Stammkapital von RD$ 100.000 fuer US$ 2.000.




                                
                         INFORMATIONEN ZUM  NEUEN DOMINIKANISCHEN  FIRMENRECHTGESETZ
                                                                GESETZESNUMMER 479-08

  (Ley General de las Sociedades Comerciales y Empresas Individuales de Responsabilidad Limitada No. 479-08)

  Warum ein neues Firmenrechtgesetz?
  Das noch aktuelle Firmenrechtgesetz stammt von der franzoesichen Variante vom 24. Juli, 1867. In ueber 140 Jahren haben
  sich verschiedene Arten von Handelsunternehmen entwickelt und die Notwendigkeit einer ueberholten Gesetzesgabe
  wurde unentbehrlich. Ueber 95% der registrierten dominikanischen Handelsgesellschaften bestehen zur Zeit aus
  anonymen Gesellschaften (sociedades anónimas- S.A. oder C. x A.), welche eine Mindestzahl von sieben Anteilhabern
  benoetigt. Dies entspricht natuerlich nicht jedermanns Idealformat fuer eine Firma. Es ist nicht einfach
  sieben verantwortungsbewusste Anteilhaber zu finden, vor allem wenn nur eine Person der wirkliche Nutzniesser der Firma
  ist und das komplette Kapital hierfuer gestellt hat.

  Das neue Firmenrechtgesetz, ist wieder eine franzoesische Variante des Firmenrechtgesetzes vom 24. Juli, 1966 und
  einigen iberoamerikanischen (Spanien, Uruguay, Kolumbien, Agrentinien, Chile, Mexico), sowie deutschen Hinzuziehungen.
  Das neue Firmenrechtgesetz uebernimmt viele Aspekte der deutschen Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (GmbH) und
  der amerikanischen Limited Liability Companies (LLC).

  Der Vorteil: Jedes Handelsunternehmen entspricht einer bestimmten Firmenvariante. Fuer groessere Unternehmen bietet
  die Sociedad Anónima (S.A.) oder anonyme Gesellschaft mehr Vorteile, kleinere Unternehmen sind besser der
  Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L.) oder Gesellschaft mit beschraenkter Haftung angepasst, waehrend
  die Empresa  Individual de Responsabilidad Limitada (E.I.R.L.) oder Individuelle Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
  einer wahren Praesidentschaftsfirma entspricht.

  Die S.R.L. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) und E.I.R.L. (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada):
  Eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung:

  Die Veraenderungen sind folgende und entsprechen mehr kleineren Handelsunternehmen:
  - Mindestanzahl von Anteilhabern der S.R.L.: 2 Personen, bis zu 50 Anteilhabern. Geschaeftsfuehrer muss nicht Anteilhaber
    der Firma sein.
  - Mindestanzahl von Anteilhabern der E.I.R.L.: 1 Person (der Besitzer darf keine Firma sondern muss eine Privatperson sein und
    der Firmenname darf keinen Hinweis auf den Namen des Firmenbesitzer geben). Geschaeftsfuehrer muss nicht
    Anteilhaber der Firma sein.
  - Mindestgesellschaftskapital der S.R.L.: RD$100.000,00 (Hunderttausend dominikanische Pesos);
    ohne Gesellschaftskapitalgrenze. Muss bei einer Bank auf dem Firmenkonto deponiert werde
    (noch vor der fertiggestellten   Gruendung der Gesellschaft).

  - Kein Mindestgesellschaftskapital der E.I.R.L.
  - Das Privateigentum des Besitzers und das der Firma sind von einander unabhaengig und getrennt. Beide verfuegen ueber
    ihre eigenen Gueter. Das eine nimmt keinen Einfluss auf das andere (ausser gesetzliche Sonderfaelle- Artikel 458, 462
    Parragraph 1 des Gesetzes).
  - Simple Firmenstruktur (ein-personige Geschaeftsfuehrung, verschiedene Entscheidungsvorrichtungen durch
    Versammlungen,  Beratungen, einstimmige Vereinbarungen der Anteilhaber).
  - Unteilbare Anteile: muessen komplett bei Firmengruendung bezahlt werden und koennen nicht frei verhandelt werden
    (Hinderung der einfachen Austretung eines Anteilhabers) [Artikel 91, 92 und 97 des Gesetzes).
  - Kontenkommissar ist nicht obligatorisch.
  - Im Sterbefall eines Anteilhabers sind die Erben nicht automatisch in Anteilhaber, es kann auch der Anteil des
    verstorbenen   Anteilhabers ausgezahlt werden [Artikel 74 des Gesetzes]
  - Der Praesident (Besitzer) der Firma muss eine Person sein, d.h. das die Position nicht von einer anderen Firma
    ausgeuebt werden kann.
  - Die Firma kann von einer einzigen Person verwaltet werden, nicht von einem Direktorenrat. Fuer diese Zwecke kann auch
    ein Verwalter der nicht Anteilhaber der Firma ist ernannt werden.
  - Gesellschaftskapital: kann in Pesos, Dollar oder Euro eingerichtet werden.

  Aufloesung der anonymen Gesellschaften (S.A.)?
  Die Bevorzugung der S.R.L. loest die Firmenvariante der anonymen Gesellschaften (S.A.) jedoch nicht auf: Diese wird
  weiterhin existieren, jedoch Ihre Essenz veraendert sich drastisch: Die Mindestanzahl von sieben Anteilhabern wird
  abgeschafft und eine S.A. kann nun mit min. 2 Anteilhabern gegruendet werden. Mit dem Gesellschaftskapital ist jedoch
  mit Vorsicht zu handeln und dies ist einer der drastischen Veraenderungen der alten anonymen Gesellschaften:
  Das Mindestkapital liegt bei RD$30.000.000,00 (Dreissig Millonen dominikanischen Pesos). Diese Firmenvariante ist
  fuer groessere Handelsunternehmen ausgestellt, da hierfuer dementsprechende Steuern bezahlt werden muessen.

  Fristen:
  - Anfangsdatum der Annahmen von Anpassungsantraegen der existierenden S.A.s und C. x A.: 1. April, 2009.
  - Anpassung der erstellen Firmen vor dem Gesetz 479-08: 180 Tage ab Veroeffentlichung des Gesetzes, d.h. 11. Juni, 2009.
  - Beginn des Inkrafttreten des Gesetzes und des Uebertragungsprozesses: 180 Tage ab Gesetzesbekanntgabe, d.h. 19. Juni, 2009.

  Sanktionen/ Einschraenkungen:
  Die Firmentransformation ist nicht obligatorisch. Wer jedoch seine anonyme Gesellschaft (S.A. oder C. x A.) nicht dem
  neuen Gesetz anpasst, wird sein Gesellschaftskapital auf Dreissig Millonen dominikanische Pesos erhoehen muessen
  und dementsprechend Steuern zahlen.

  Nachdem das Handelsregister jener Firma ablaeuft, werden von der Handels und Kommerzkammer keine weiteren
  Versammlungen entgegengenommen, bis die Firma Ihre Gesellschaftsstruktur in eine S.R.L. oder E.I.R.L. umwandelt
  oder der neuen S.A. Struktur anpasst.


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